| Gericht in Madrid erklärt Planungen für den Bereich des Calderóns für teilweise ungültig |
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| Geschrieben von: Susanne Offermann |
| Donnerstag, den 02. Februar 2012 um 15:46 Uhr |
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Ein Urteil des madrilenischen „Tribunal Superior de Justicia de Madrid“ (TSJM) hat heute die Pläne der Stadt Madrid und des Vereins bezüglich des Umzugs ins neue Stadion ins Wanken gebracht und den Gegnern des Umzugs ins La Peineta einen Teilerfolg beschert. Die Oppositionsbewegung „Señales de Humo“ hatte vor dem Gericht in Madrid gegen die in Madrid als „Operación Mahou-Calderón“ bekannte Planung, in mehreren Punkten geklagt. Señales de Humo argumentierte beispielsweise, dass die städtischen Planungen mit der Brauerei und dem Calderón nicht zur öffentlichen Information auslagen und keine Mitbestimmung stattfand. Weiterhin erklärte man, die Planungen der Stadt und des Vereins hätten keinen gesellschaftlichen und öffentlichen Nutzen, weder für die Rojiblancos noch für die Madrilenen überhaupt. Der Verkauf des Grundstückes und der somit forcierte Umzug des Vereins ins umgebaute La Peineta diene einzig und allein diversen Einzelpersonen und seien ausschließlich getroffen worden, um den Klub zu bevorzugen und so Wählerstimmen zu sammeln. Zu guter Letzt legte Señales de Humo noch Widerspruch gegen die Abänderung des Bebauungsplans der Stadt Madrid ein. Das Gericht wies die Klagen von Señales de Humo in allen Punkten ab, bis auf einen: Den Bebauungsplan. Die Regionalregierung von Madrid hatte im Dezember 2009 einer Ausnahmegenehmigung für den Bereich „Mahou-Calderón“ vom üblichen Standard verabschiedet. Die Voraussetzungen für eine solche sah das Gericht aber als nicht gegeben an und erklärte hier die normale Vorschrift, nämlich dass die Gebäude, inklusive dem Erdgeschoss, nicht höher als vier Stockwerke sein dürfen, für anwendbar. Ein Urteil, welches sich durchaus problematisch für die Planungen rund um das Calderón erweisen könnte. Den Planungen zufolge sollten die Flächen, welche aktuell das Calderón sowie die alte Mahou Brauerei besetzen, zunächst durch Abriss der Gebäude (im Fall der Mahou Brauerei ist damit schon begonnen worden) zunächst freigemacht werden, um sie dann mit einem neuen Stadtviertel zu besiedeln. Ebenfalls sollte die Gelegenheit genutzt werden die M 30 nun komplett in einen neuen Tunnel zu verlegen. Geplant sind im neuen Viertel Grünflächen sowie Wohn- und Büroflächen in einem neu zu errichtenden Komplex aus mehreren Gebäuden mit je 30 Stockwerken. Letzteres scheint mit der Begrenzung auf vier Stockwerke durch das Gericht jedoch aktuell ausgeschlossen und die Planungen dürfen nicht wie geplant umgesetzt werden. Dadurch könnte jetzt die gesamte (Finanz-)Planung für das Projekt auf der Kippe stehen und ein Wechsel ins La Peineta in weitere Ferne rücken. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann vor dem Tribunal Supremo Rechtsmittel eingelegt werden. Es ist davon auszugehen, dass der Verein und die Stadtverwaltung das auch tun werde, dennoch verbuchen die Gegner des Stadionumzugs mit dem heutigen Urteil einen Teilerfolg. |




